Trinkwasserverordnung
§ 4- Allgemeine Anforderungen
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch krankheitserreger nicht zu besorgen ist.
Insbesondere in leer stehenden Wohnungen und /oder nicht häufig benutzen Versorgungsleitungen muss in den Wasserleitungen alle 72 Stunden ein Wasseraustausch statt finden, damit es hier nicht zur vermehrten krankheitserregenden Keimbildung kommt.
Ist absehbar das dieser Wasseraustausch nicht durch Nutzung sichergestellt werden kann, so sind geeignete organisatorische (Spülanweisungen) oder technische (zeitgesteuerte Spülvorrichtungen) Massnahmen zu treffen, um den erforderlichen Wasseraustausch sicherzustellen.